Dieses Briefing zeigt anhand des Beispiels der illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten (IUU-)Fischerei, dass eine weit gefasste Definition schädlicher Umweltauswirkungen im EU-Lieferkettengesetz dazu beitragen kann, besonders schädliche Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt zu verhindern und die Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu fördern. Gleichzeitig kann dieser Ansatz Rechtsunsicherheiten beseitigen, gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern und europäischen Unternehmen mehr Klarheit darüber verschaffen, welche negativen Auswirkungen ihre Aktivitäten auf die Umwelt und die Meere haben.
Das Briefing empfiehlt darüber hinaus eine Einteilung in folgende Kategorien: Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmuztung von Luft, Wasser und Böden, Schädigung von Land-, Meeres- und Süßwasserökosystemen, Entwaldung und übermäßiger Ressourcenverbrauch (z.B. Wasser, Energie).