Ein Kartenverfahren im geplanten EU-Gesetz zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit kann Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt fernhalten. Damit kann das Gesetz an die Erfolge der EU-Verordnung zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Verordnung) anknüpfen.