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Feb. 23, 2022

EU-Lieferkettengesetz muss zukunftssicher gemacht werden, um Umweltgerechtigkeit zu gewährleisten

Von Environmental Justice Foundation Deutschland

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt. Damit sollen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden. Während dieses Gesetz ein äußerst lobenswertes Ziel verfolgt, weist der aktuelle Entwurf ernsthafte Schwächen auf.

„Das Ziel des Gesetzesvorschlags ist sehr zu begrüßen“, so Steve Trent, CEO und Gründer der Environmental Justice Foundation. „Doch um dieses Gesetz zukunftssicher zu machen, müssen Interessensgruppen, Bürger*innen und andere in der Lage sein, die EU-Kommission auf Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Dieses Wissen aus erster Hand ist unersetzlich, doch derzeit gibt es keine Möglichkeit dafür.“

Auf der Grundlage des derzeitigen Gesetzesvorschlags können entsprechende Meldungen nur über nationale Behörden erfolgen. In Anbetracht der Tatsache, dass globale Lieferketten oft mehrere Zugangspunkte zum EU-Markt haben, ist dies nicht sinnvoll.

Darüber hinaus müsse ein Teil der Rolle der Kommission darin bestehen, mit Regierungen zusammenzuarbeiten, die es versäumen, Risiken anzugehen und zu reduzieren. „Diese Zusammenarbeit, bei der die EU die Länder darin unterstützt, Regelungen zu schaffen, die Umweltgerechtigkeit fördern, ist eine globale Stärke der EU und sollte im Mittelpunkt der Richtlinie stehen. Doch auch dies fehlt im aktuellen Gesetzesentwurf“, so Trent weiter.

Schließlich sollten jegliche Risiken, die mit Lieferketten verbunden sind, von der Kommission überwacht werden, durch jährliche Berichte, die alle Länder abdecken. Der derzeitige Entwurf sieht ein solches zentralisiertes Monitoring nicht vor, obwohl es für Unternehmen, die Risiken bei ihren ausländischen Lieferanten nicht einschätzen können, wichtig wäre.

Auf der Grundlage von Kenndaten der Unternehmen – Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden, vorab festgelegte Sektoren – schätzt die Kommission, dass der Vorschlag lediglich 13.000 Unternehmen in der EU und 4.000 Unternehmen aus Drittländern erfasst. Vor dem Hintergrund sich schnell verändernder globaler Lieferketten sollte der Geltungsbereich der Richtlinie jeweils innerhalb kürzerer Zeiträume überarbeitet werden können.

Die EU-Verordnung zur Verhinderung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, die seit über einem Jahrzehnt in Kraft ist, ermöglicht es Beteiligten, die Europäische Kommission im Falle eines möglichen Verstoßes direkt zu informieren. Die Kommission kann diese Meldungen anschließend analysieren und Mitgliedstaaten Empfehlungen für ein rasches Handeln aussprechen. Dieses Vorgehen kann als Vorbild dienen, um das EU-Lieferkettengesetz in dieser Hinsicht zu verbessern.

Darüber hinaus sollte die EU-Kommission regelmäßig überwachen, wie Drittländer mit Umwelt- und Menschenrechtsrisiken umgehen, um Unternehmen bei ihren Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Außerdem sollte sie mögliche Vorfälle analysieren und sowohl mit Mitgliedstaaten als auch betroffenen Drittländern zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, den Großhandel mit Produkten zu verbieten, die nachweislich mit Umweltzerstörung und Menschenrechtsverstößen in Verbindung stehen, wenn die Regierung des Erzeugerlandes es versäumt, diese Risiken zu vermeiden. Gleiches gilt für die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen, die keine Schritte unternehmen, um Verstöße in ihren Lieferketten zu unterbinden.

Die Stärkung der Rolle der EU-Kommission durch eine stärkere Berücksichtigung der Warnungen von Interessengruppen, die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in Erzeugerländern sowie beim Umgang mit Regierungen, die es versäumen, strukturelle Risiken anzugehen, kann dazu beitragen, Menschenrechtsverstöße und Umweltzerstörung in Lieferketten zu reduzieren und einen sichereren, nachhaltigeren und gerechteren europäischen Markt zu schaffen.