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Nov. 19, 2024

Meilenstein: EU-Rat verabschiedet Verordnung für Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Von Environmental Justice Foundation Deutschland

Der heutige Tag markiert einen Meilenstein im Kampf gegen Zwangsarbeit: Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) offiziell verabschiedet. Die Environmental Justice Foundation (EJF) begrüßt diese historische Entscheidung, die den Schutz der Menschenrechte stärker in den Fokus der EU-Handels- und Lieferkettenpolitik rückt.

Die Verordnung ermöglicht es Behörden, Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt zu nehmen. Damit wird sichergestellt, dass Europa nicht zur Ausbeutung der geschätzt 27,6 Millionen Menschen beiträgt, die weltweit in Zwangsarbeit gefangen sind. Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Handel mit dem Engagement der EU für Menschenrechte und verantwortungsbewusste Regierungsführung in Einklang zu bringen.

„Die Mitgliedstaaten haben heute gezeigt, dass sie entschlossen sind, sich gegen eine der schwerwiegendsten Verletzungen der Menschenwürde zu stellen. Verbraucher*innen müssen darauf vertrauen können, dass die Produkte, die sie kaufen, nicht mit Missbrauch und Ausbeutung in Verbindung stehen“, so Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation. „Die Verabschiedung der Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt, doch die eigentliche Herausforderung wird sein, wie schnell und ehrgeizig sie umgesetzt wird. Kommt Letzteres zu kurz, insbesondere die Bereitstellung von Ressourcen für die Durchsetzung von Produktverboten, könnten skrupellose Unternehmen weiterhin ungestraft davonkommen.“

EJF-Untersuchungen haben mehrfach Ausbeutung in der globalen Fischereiindustrie und ihren Lieferketten aufgedeckt. Dazu gehören Fälle von körperlicher Gewalt, einbehaltenen Löhnen und gefährlichen Arbeitsbedingungen. Eine Untersuchung der chinesischen Hochseeflotte, die vor der Ostküste Afrikas fischt, liefert Beweise dafür, dass Crewmitglieder Einschüchterung, unmenschlichen Arbeitsbedingungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. Diese Beispiele machen deutlich, wie wichtig die konsequente Um- und Durchsetzung von Maßnahmen ist, um sicherzustellen, dass Waren, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, nicht auf den EU-Markt gelangen.