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Apr. 23, 2024

Wichtiger Meilenstein: EU setzt klares Zeichen gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften

Von Environmental Justice Foundation Deutschland

Das Europäische Parlament hat heute die EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation, FLR) verabschiedet. Mit ihrer Entscheidung unterstützen die Abgeordneten ein wichtiges Gesetz, das darauf abzielt, Produkte, die mit der Ausbeutung von Arbeitskräften in Verbindung gebracht werden, vom EU-Binnenmarkt fernzuhalten.

Der heutige Tag markiert einen wichtigen Meilenstein und sendet die klare Botschaft, dass Menschenrechte für die EU nicht verhandelbar sind.

Weltweit sind 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Die neue EU-Verordnung wird die EU in die Lage versetzen, gegen diesen Missstand vorzugehen und Unternehmen, die sich des Missbrauchs in ihrer Lieferkette schuldig machen, abzuschrecken.

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Meilenstein, aber nur der erste Schritt hin zu einer wirklich nachhaltigen Veränderung. Jetzt müssen die Gesetzgeber dafür sorgen, dass es schnell um- und durchgesetzt wird, damit diejenigen, die unsere Mitmenschen aus reiner Profitgier ausbeuten, echte Konsequenzen zu spüren bekommen“, so Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation.

Eine aktuelle EJF-Untersuchung der Aktivitäten der chinesischen Hochseeflotte im südwestlichen Indischen Ozean hat erneut die erschreckende Realität aufgedeckt, denen Crews an Bord von Fischereischiffen ausgesetzt sind, darunter Einschüchterung, unmenschliche Arbeitsbedingungen und körperliche Gewalt. Fisch und Meeresfrüchte, die von der untersuchten Flotte gefangen werden, gelangen potenziell auch in die EU.

„Produkte, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, sollten so schnell wie möglich aus europäischen Lieferketten verbannt werden“, so Trent weiter. „Wenn die EU-Kommission oder nationale Behörden es versäumen, die neue EU-Verordnung durchzusetzen, wird der Teufelskreis aus Ausbeutung und fehlender Strafverfolgung ungehindert weitergehen.“