Wichtiger Meilenstein: Europäische Institutionen einigen sich auf vorläufigen Text für neues EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben sich nach den Trilogverhandlungen auf einen vorläufigen Gesetzestext zur neuen EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten geeinigt – ein begrüßenswerter Schritt. Insbesondere der belgischen und spanischen Ratspräsidentschaft ist für ihren unermüdlichen Einsatz für diesen wichtigen Meilenstein zu danken.
„Es gibt 27,6 Millionen Gründe für die Zwangsarbeitsverordnung – einen für jeden Menschen, der heute in Zwangsarbeit gefangen ist. EU-Mitgliedstaaten, die vorhaben, dieses Gesetz zu behindern, sollten das berücksichtigen“, so Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation.
Jüngste Schlagzeilen unterstreichen die Dringlichkeit des Themas: Im Februar deckte ein Bericht von Ian Urbina, der unter anderem bei The New Yorker erschienen ist, einen mutmaßlichen Zusammenhang zwischen der Ausbeutung nordkoreanischer Arbeiter*innen und dem Kantinenessen europäischer Einrichtungen auf. Das zeigt, wie nah die Folgen von Zwangsarbeit an unserer Lebensrealität sind.
Auch wenn es enttäuschend ist, dass der finale Text keine spezifischen Anforderungen an die Unternehmen enthält, um Wiedergutmachung für die Opfer zu leisten, ist die gestern Abend erzielte Einigung ein wichtiger erster Schritt: Die Verordnung macht deutlich, dass die EU Produkte aus Zwangsarbeit nicht tolerieren wird, und dass nationale Behörden, die Europäische Kommission und Verbraucher*innen ihre Aufmerksamkeit auf die Unternehmen richten werden, damit sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu verbannen.
Entscheidend ist jetzt, dass die neue Verordnung weder an den noch bevorstehenden Hürden scheitert, noch in letzter Minute blockiert wird, so wie es zuletzt bei anderen wichtigen Gesetzen für den Schutz von Menschenrechten wie dem EU-Lieferkettengesetz passiert ist. Darüber hinaus darf sich die EU nicht allein auf Produktverbote verlassen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern wird entscheidend sein, um die Ausbeutung von Arbeiter*innen weltweit zu beenden. Die Entscheidungsträger*innen der EU haben nun die Möglichkeit, den Kampf gegen diese Missstände anzuführen, indem sie die Gesetzgebung entschieden voranbringen und zügig verabschieden.
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