EU-Mitgliedstaaten scheitern bei Bemühungen um eine Einigung für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft
Die EU-Mitgliedstaaten konnten die Verabschiedung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) heute nicht zum Abschluss bringen. Dass der Rat der EU die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes verzögert hat, ist besorgniserregend.
Die EU-Richtlinie wäre ein wichtiges Instrument, um
Unternehmen für Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten
zur Verantwortung zu ziehen.
Es scheint, dass einige EU-Regierungen diese wichtige Chance blockieren und damit den Gesetzgebungsprozess verzögern – das ist unverantwortlich. Es geht um den Schutz von Menschenrechten, Verbraucher*innen und um eine nachhaltige Zukunft für unseren gemeinsamen Planeten. Insbesondere Deutschland sollte sich überlegen, ob es dieses Gesetz wirklich in letzter Minute verhindern will.
Unternehmen, Anwält*innen, Wissenschaftler*innen und EU-Wähler*innen unterstützen das EU-Lieferkettengesetz. Die belgische Ratspräsidentschaft muss schnell handeln, um den Mitgliedstaaten zu versichern, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag für alle beteiligten Verhandlungsparteien akzeptabel ist.
Die Zeit ist nicht auf unserer Seite. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen sich so schnell wie
möglich auf diese Richtlinie einigen, sonst riskieren sie Verzögerungen auf unbestimmte
Zeit, die weder für unsere Umwelt noch für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu
rechtfertigen sind.
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