Enthaltung Deutschlands bei EU-Lieferkettengesetz wäre herber Rückschlag für Menschenrechte
Deutschland wird sich bei der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) am 9. Februar voraussichtlich der Stimme enthalten. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass sie das Scheitern der EU-Lieferkettenrichtlinie riskiert, wenn sie sie nicht unterstützt.
Sollte die Bundesregierung sich weigern, sich hinter dieses wichtige EU-Rahmenwerk zu stellen, würde sie die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und unseren gemeinsamen Planeten auf dramatische Weise im Stich lassen.
Das EU-Lieferkettengesetz würde zu nachhaltigeren Geschäftspraktiken führen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für den Schutz der natürlichen Umwelt und von Menschenrechten wahrnehmen. Eine aktuelle EJF-Untersuchung in der brasilianischen Rinderzucht zeigt, dass dies dringend notwendig ist: Mit 162.748 Tonnen an Rindfleischerzeugnissen, die im Jahr 2022 aus Brasilien in die EU geliefert wurden, laufen Mitgliedstaaten wie Deutschland Gefahr, Produkte zu importieren, die mit Entwaldung oder Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden können.
Noch besteht Hoffnung: Wenn sich Deutschland in dieser entscheidenden Phase für das EU-Lieferkettengesetz einsetzt, hat es die Chance, diese wegweisende Richtlinie Wirklichkeit werden zu lassen. Bundeskanzler Scholz muss jetzt dafür sorgen, dass Deutschland seinen Kurs ändert. Die anderen Mitgliedstaaten dürfen sich der Blockadehaltung Deutschlands nicht anschließen und sind aufgefordert, mit Nachdruck für den Schutz von Umwelt und Menschenrechten einzustehen.
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