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Jan. 29, 2024

Trilog zur EU-Verordnung gegen Zwangsarbeit: Rat schlägt schwache EU-Beteiligung bei der Untersuchung von Fällen von Zwangsarbeit in Drittländern vor

Von Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit geeinigt. Damit haben die Entscheidungsträger eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur Umsetzung des ersten EU-Gesetzes genommen, das ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt ermöglicht. Allerdings sind noch einige Fragen zu klären.

Auch wenn die EU mit dieser Verordnung eine wirksame Abschreckung gegen alle Formen der Zwangsarbeit schaffen kann und sie noch in dieser Legislaturperiode finalisiert werden sollte, müssen Rat, Parlament und Kommission trotz des Zeitdrucks auf ein wirksames Gesetz drängen und dürfen nicht hinter ihren Ambitionen zurückbleiben.

Obwohl der von den EU-Mitgliedstaaten vereinbarte Gesetzestext noch nicht veröffentlicht wurde, bestehen laut der Pressemitteilung des Rates ernsthafte Bedenken hinsichtlich möglicher Lücken. Die Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Zwangsarbeit in Drittländern sollte in der Verantwortung der EU-Behörden liegen. Denn wenn EU-Behörden nicht in der Lage sind, die Authentizität von Informationen im Rahmen von Ermittlungen in mutmaßlichen Fällen von Zwangsarbeit selbst zu überprüfen, wird die Anwendung des Gesetzes erheblich geschwächt, insbesondere da kein Vertrauen in die Unparteilichkeit der Regierungen von Drittländern besteht, die in staatlich verordnete Zwangsarbeit verwickelt sind. Wir erkennen jedoch an, dass in Fällen, in denen Drittländer bei Untersuchungen nicht mit den EU-Behörden zusammenarbeiten, diese Informationen bei der Entscheidung über ein mögliches Verbot von Produkten berücksichtigt werden.

Die Ausbeutung von Arbeitskräften ist nicht nur ein Problem, das einzelne Produkte betrifft – häufig zieht sich der Missbrauch durch ganze Produktionsstätten. Verbote sollten nicht nur für einzelne Produkte gelten, sondern auch für Produktgruppen, die sich auf denselben Standort zurückführen lassen.

Unternehmen, die Arbeitskräfte ausbeuten, können ihre Kosten massiv senken und sich so einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen EU-Unternehmen verschaffen. In den Trilogverhandlungen müssen die EU-Entscheidungsträger anerkennen, dass Zwangsarbeit eine ernsthafte Bedrohung für Arbeitsplätze in der EU darstellt und dass diese Bedrohung umso größer ist, je länger Produkte aus Zwangsarbeit auf den EU-Binnenmarkt gelangen können.