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März 05, 2021

EU-Parlament muss gegen Menschenrechts- und Umweltverstöße in Lieferketten stimmen

Von EJF-Team

Land wird Gemeinden entrissen und seiner reichen biologischen Vielfalt beraubt, um es durch endlose Reihen von Ölpalmen oder Sojabohnen zu ersetzen. Landarbeiter erkranken an den Chemikalien, die auf den Feldern versprüht werden, auf denen sie arbeiten. Fischer, die auf See gehandelt, missbraucht und eingeschüchtert werden. Zum Schweigen verurteilt, werden sie gezwungen, Delfine zu töten und als Hai-Köder zu nutzen. Die meisten dieser Missbräuche geschehen in fernen Teilen der Welt, doch ihre Spuren führen bis in die europäischen Einkaufswagen.

Die Europäische Union mag eine Vorreiterrolle in der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte einnehmen. Doch der Konsum in der EU facht weiterhin die drei großen Krisen unserer Zeit an: die Klimakrise, den Verlust der Artenvielfalt und die Armut. Obwohl die EU-Bürger nur 7% der Weltbevölkerung ausmachen, verbrauchen sie fast 20% der Biokapazität der Erde. Die EU hat eine klare moralische Verantwortung: Sie muss anerkennen, dass das Handeln ihrer Unternehmen und Regierungen wachsende und unverhältnismäßige Auswirkungen auf arme und marginalisierte Gemeinschaften hat und sich der grundlegenden Frage der Gerechtigkeit stellen.

Es ist an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen und Menschenrechts- und Umweltverstöße in europäischen Lieferketten zu beenden.

Der European Green Deal zeichnet eine starke Vision für eine nachhaltigere, gerechtere und inklusivere Zukunft. Die Bekämpfung von Menschenrechts- und Umweltverstößen in den EU-Lieferketten ist ein wichtiger Schritt, um diese Vision in die Tat umzusetzen. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, einen neuen Rahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen. Dieser neue Rahmen könnte möglicherweise eine Regelung zu verpflichtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene beinhalten. Diese könnte jedes Unternehmen dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in seinen Lieferketten zu identifizieren, ihnen aktiv zu begegnen und zu vermeiden.

Dies ist eine entscheidende und begrüßenswerte Initiative mit dem Potenzial, die Missstände, die den globalen Handel färben, drastisch zu reduzieren. Das ist nur möglich, wenn die EU eine ambitionierte Verordnung verabschiedet. Nächste Woche wird das EU-Parlament über einen unverbindlichen Bericht abstimmen, der der Kommission und der Wirtschaft mitteilen wird, dass das Parlament bereit ist, bahnbrechende, progressive Maßnahmen zu ergreifen, um die Missstände innerhalb der europäischen Lieferketten anzugehen.

Die EJF ruft alle Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, nächste Woche mit "JA" für den Bericht und die Empfehlungen zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu stimmen.

Die Welt steht vor einer Krise von noch nie dagewesenem Ausmaß: Der Klimanotstand und andere Umweltprobleme stellen eine existenzielle Bedrohung für die Zukunft unseres Planeten und das Wohlergehen der Menschheit dar. Umweltzerstörung ist eng mit direkten und indirekten Menschenrechtsverletzungen verknüpft: Sie nimmt den Menschen ihre Nahrung, den Zugang zu Land, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und Wasser und somit ihre Lebensgrundlagen. Bereits bei einem Anstieg von 1 °C ist die globale Erwärmung ein Gefahrenmultiplikator, der bestehende wirtschaftliche, politische, soziale und ökologische Risiken verstärkt und die ärmsten Gemeinschaften auf unserem Planeten am stärksten trifft.

Das nächste Jahrzehnt ist entscheidend: Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, bestimmen die Zukunft unseres Planeten. Mit der neuen Initiative für nachhaltige Unternehmensführung hat die EU die Möglichkeit, einen neuen Kurs einzuschlagen und die Welt auf einen gerechteren und nachhaltigeren Weg für Mensch und Umwelt zu führen – wir können es uns nicht leisten, diesen Weg nicht zu gehen.

Ein ehrgeiziges, effektives EU-Rahmenwerk für nachhaltige Unternehmensführung muss im Kern die folgenden sechs Anforderungen enthalten:

  • Eine Regelung zur Sorgfaltspflicht, die für die gesamte Wertschöpfungskette in jeder Branche gilt, einschließlich des Finanzsektors;
  • Wege, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie es versäumen, Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten zu verhindern;
  • Eine erweiterte Definition der unternehmerischen Sorgfaltspflicht, um alle von der Geschäftstätigkeit von Unternehmen betroffenen Stakeholder zu erfassen;
  • Eine Anforderung, Stakeholder-Interessen und wissenschaftlich fundierte Nachhaltigkeitsrisiken, -auswirkungen und -ziele in Unternehmensstrategien zu integrieren;
  • Ein Mechanismus für die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten, um die Einhaltung von internationalen Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen zu verbessern; und
  • Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinerzeuger bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichtanforderungen.