Europa-Abgeordnete versuchen EU-Lieferkettengesetz unwirksam zu machen
Derzeit verhandeln verschiedene Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Position zum EU-Lieferkettengesetz. Obwohl sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für ein starkes EU-Lieferkettengesetz ausspricht, versuchen deutsche Europa-Abgeordnete derzeit aktiv, das zukünftige EU-Gesetz unwirksam zu machen.
Jeden Tag werden Menschen Opfer von Menschenrechtsverletzungen – auch für Produkte, die in deutschen Supermarktregalen stehen. Denn viel zu oft nehmen europäische Unternehmen gefährliche Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umweltzerstörung in ihren Lieferketten in Kauf. Dafür tragen auch Firmen in Deutschland Verantwortung. Das künftige EU-Lieferkettengesetz soll einige dieser Verstöße beenden, doch aktuelle Vorschläge des Europäischen Parlaments würden sie erheblich untergraben.
Wenn es nach dem rheinischen Europaparlamentarier Axel Voss (CDU/EVP) und weiteren EVP-Vertreter*innen geht, sollen EU-Staaten von künftigen Regelungen im Rahmen eines starken EU-Lieferkettengesetzes ausgenommen werden. Diverse Klimaschutz-Vorgaben für Unternehmen sollen gestrichen werden; außerdem soll sich die vollständige Anwendung des Gesetzes für EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2033 verzögern. Der EVP-Entwurf fällt damit hinter das ohnehin schwache deutsche Lieferkettengesetz zurück, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Uns bleibt nur noch wenig Zeit, um die Klima- und die Artenkrise zu stoppen. Eine wirksame Sorgfaltspflicht für Unternehmen ist ein entscheidendes Instrument, um Menschenrechte in globalen Lieferketten zu schützen und um unsere natürliche Umwelt zu bewahren. Die vorgeschlagenen Änderungen werden das künftige EU-Lieferkettengesetz entscheidend abschwächen – gleichzeitig untergraben sie die Glaubwürdigkeit der EU weltweit.
„Die von den Ausschüssen des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Änderungen würden unter anderem die Zahl der Unternehmen, für die diese Rechtsvorschriften gelten, drastisch einschränken und die Sorgfaltspflichten auf Drittländer und nicht auf EU-Mitgliedstaaten beschränken. Sie würden fast unüberwindbare Hürden für die Justiz einführen und die Arten von Schäden, die Unternehmen beheben müssen, einschränken“, so Steve Trent, Gründer und Geschäftsführer der Environmental Justice Foundation. „Sie bedeuten auch, dass Unternehmen Branchenregelungen als Schlupflöcher nutzen könnten, anstatt eine ordnungsgemäße Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Dies darf nicht geschehen.“
Am 23. März stimmt der entscheidende Rechtsausschuss (JURI) seine Position zum EU-Lieferkettengesetz ab. Axel Voss kommt hierbei als Schattenberichterstatter eine entscheidende Position zu. Er muss seine Vorschläge dringend überdenken, denn wir alle zahlen am Ende den Preis, wenn Unternehmen Menschenrechte, Klima- und Umweltschutz mit Füßen treten.
Bildnachweis: Gustavo Figueiroa, Sos Pantanal
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